Warum empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit einen Krankenkassenvergleich?

Warum empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit einen Krankenkassenvergleich?

Machen Sie einen Krankenkassenvergleich! Überprüfen Sie Ihre Prämien! Sparen Sie durch Fitnesstracking! All dies haben Sie sicherlich schon mehr als einmal gehört und vielleicht auch schon einmal befolgt. Von Vergleichsportalen sind diese Hinweise keine Überraschung, doch nun empfiehlt auch das Bundesamt für Gesundheit, dass ein Krankenkassenvergleich sinnvoll sei.

Bundesamt für Gesundheit: Die Aufgaben

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist zuständig für die Schweizer Gesundheitspolitik und die Gesundheitsförderung. In internationalen Organisationen vertritt es die Belange der Schweiz bezüglich gesundheitspolitischer Positionen. Das Aufgabengebiet des BAG ist breit gefächert. Von der gesunden Lebensweise bis hin zu einem funktionstüchtigen Gesundheitssystem realisiert es Programme, gibt Empfehlungen und kümmert sich um Vorbeugemaßnahme.

Jahresbericht des Bundesamt für Gesundheit

Jedes Jahr bringt das BAG Faktenblätter und Empfehlungen bezüglich des Gesundheitssystems in der Schweiz heraus. Nun berichtet: Bundesamt empfiehlt den Krankenkassenvergleich. Denn die Versicherer berechnen die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherungen und die der freiwilligen Taggeldversichung, weshalb sie die Prämien zur Genehmigung vorlegen müssen. Das Bundesamt für Gesundheit erlangt somit nicht nur einen Überblick über die Prämienhöhe in der gesamten Schweiz, sondern stellt auch sicher, dass der Versicherer mit seiner Prämie seine eigene Solvenz gewährleisten kann. Damit werden die Interessen und die Gesundheit der Versicherten vertreten. Seine Aufgabe ist es nämlich, nur diejenigen Prämien zu genehmigen, die die Kosten decken und den Gesetzesvorgaben entsprechen.

Auf Portalen werden nun die Übersichten über die Prämien und die Prämienrechner veröffentlicht, lediglich die Prämien der freiwilligen Einzeltaggeldversicherung werden auf der Seite der Bundesamt für Gesundheit veröffentlicht. Auch die Faktenblätter und Informationen über das Jahr 2019 stehen dort zum Abruf bereit. Unter anderem finden Sie dort Informationen über die Krankenpflegeversicherung und ihre Prämien, die regionalen Durchschnittsprämien oder allgemeine Informationen zum Wechsel der Krankenkasse.

Bericht zur Verwendung der Prämien

Über die Verwendung der Prämien müssen die Versicherungsdienstleister Auskunft geben, welche das BAG nun in einem eigenen Faktenblatt informiert. Demnach haben die Schweizerinnen und Schweizer im Jahr im Schnitt 30504 Franken für ihre Grundversicherung ausgegeben und monatlich rechnet sich diese Zahl auf 303 Euro aus. Nun ist es an Ihnen zu vergleichen, ob diese Zahlen weit unter Ihren Beiträgen liegen. Da es sich aber um einen Durchschnittswert handelt, lohnt es sich ohnehin, einen Vergleichsrechner zu nutzen und die notwendigen Schritte zu einem Wechsel einzuleiten. Informieren Sie sich bestenfalls frühzeitig über die Prämienhöhen Ihrer Krankenkasse für das nächste Jahr. Diese müssen bereits am 31. Oktober veröffentlicht werden, womit Sie einen Monat Zeit haben, um zu kündigen und zu einem anderen Versicherer zu wechseln.

Laut Bundesamt für Gesundheit wird empfohlen, die Kündigung schriftlich bis zum 15. November 2018 eingeschrieben und per A-Post Plus zu verschicken. Gleichzeitig müssen Sie sich bei einer anderen Krankenkasse anmelden. Eine Offerte ist bei der OKP nicht nötig, der Beitritt zu einer neuen Kasse erfolgt in der Regel durch ein Beitrittsformular.

Bis zum 1. januar können Sie zu einer tieferen Franchise wechseln oder zur Grundfranchise von 300 Franken zurückkehren. Dieser Wunsch muss der Kasse ebenfalls schriftlich bis zum 30. November mitgeteilt werden, der Wechsel zu einer höheren Franchise kann dagegen bis zum 31. Dezember erfolgen.