Gartenabfälle transportieren mit Anhängerplane

Gartenabfälle transportieren mit Anhängerplane

Nicht nur die Tischlerzunft, sondern auch Besitzer*innen eines Schrebergartens kennen es: Wo gehobelt wird, fallen Späne. Wo im Garten gearbeitet wird, fällt Abfall an, der fort geräumt werden muss. Gerade beim Zurückschneiden und Stutzen von Hecke und Apfelbaum, reicht der hauseigene Kompost nicht aus. Der Weg zum Abfallhof ist unausweichlich.

Ladungssicherung gilt auch für Gartenabfälle

Fallen bei der Gartenarbeit zu viele Blätter, Äste oder Erde an, die nicht im Schrebergarten oder im heimischen Abfallort entsorgt werden können, nutzen viele Menschen die Vorzüge eines Anhängers für den PKW. Die Ladung muss fachgerecht mit Gurten festgezurrt werden und durch eine qualitative Anhängerplane bedeckt werden.

 

PKW-Fahrende müssen nach §22 Absatz 1 der Straßenverkehrsordung dafür sorgen, dass eine Ladung so verstaut ist, dass bei einer eventuell notwendigen Vollbremsung andere Verkehrsteilnehmende und sie selbst nicht gefährdet werden.

 

Regeln für den Abtransport im Anhänger

Auch nach der ordnungsgemäßen Verladung gelten Regeln zur eigentlichen Fahrt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt auch mit Anhängerplane maximal 80 km/h. Für das Fahren mit 100 km/h muss eine gesonderte Plakette beantragt werden, doch dabei ist Vorsicht geboten, denn das Massegewicht der Ladung steigt mit hoher Geschwindigkeit. Löst sich die Ladung bei einer Vollbremsung, ist sie umso gefährlicher für Verkehrsteilnehmende. Die zugelassen maximalen Gewichte dürfen nicht überschritten werden, denn so könnte der Anhänger leicht ins Schlingern geraten und unkontrolliert auf der Autobahn ausschlagen.

 

Strafen und Bußgelder

Wird gegen diese Vorschriften verstoßen, droht ein Bußgeld und Punkte in der Verkehrssünderkartei, davon abgesehen wird die Weiterfahrt bei einer Kontrolle durch die Behörde verhindert, bis der Verstoß behoben wurde. Dazu gehören in den meisten Fällen die ordnungsgemäße Verladung, ist dann keine Anhängerplane oder Zurrgurt vorhanden, verzögert sich die Weiterfahrt um beachtliche Zeit. Mit einem Führerschein der Klasse B darf im Anhänger eine Höchstmasse von 750 kg gezogen werden. Die Strafe richtet sich nach dem Grad der Überladung. Bei 5 % sind zehn Euro fällig, bei 15% bereits 35 Euro und bei 30% Überladung sind 235 Euro plus einen Punkt fällig.

Außerdem sollte beachtet werden, dass Anhänger nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden dürfen, sowie dass beim Parken Unterlegkeile unter die Räder gelegt werden müssen, um ein Wegrollen des Anhängers zu verhindern.

Bei Lärmbelästigung durch falsche Anhänger Ladung ist die geringe Strafe von zehn Euro fällig.

Nicht alle Schuttgüter und Gartenabfälle dürfen in den Gartenabfall

Doch nicht alle Abfälle und Schuttgüter dürfen trotz fachgerechter Verladung als Gartenabfall abtransportiert werden. Nicht in den Gartenabfall gehören zum Beispiel:

 

  • Stammholz/Baumstämme
  • Plastik
  • kontaminierter Boden
  • lackierte Gartenzäune
  • Oberboden
  • Baumwurzeln

 

Diese Materialien müssen gesondert entsorgt werden. Alle anderen Gartenabfälle werden mithilfe von Geräten wie Zurrgurten und Zurranker auf dem Anhänger befestigt. Außerdem stehen neben der bereits erwähnten Anhängerplane noch die Optionen wie Anhängernetz und Antirutschmatte zur Verfügung, sodass die Ladungen auch bei hohen Geschwindigkeiten an ihrem Platz bleiben.

Das Verrutschen der Ladung während der Fahrt könnte ein Schlingern des Anhängers zur Folge haben und auch von der Polizei geahndet werden, im schlimmsten Fall verursacht es aber einen Unfall, bei dem Menschen zu Schaden kommen könnten.